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   VG Braunschweig, 17.07.2001 - 6 A 40/01   

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VG Braunschweig, 17.07.2001 - 6 A 40/01 (https://dejure.org/2001,11619)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 17.07.2001 - 6 A 40/01 (https://dejure.org/2001,11619)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 17. Juli 2001 - 6 A 40/01 (https://dejure.org/2001,11619)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kirchgeld; glaubensverschiedene Ehe; Staffelung; Pauschalierung; Lebensführungsaufwand

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs 1 S 1 KiStRG ND; § 2 Abs 1 S 2 KiStRG ND; § 6 KiStRG ND; § 2 Abs 1 Nr 5 EvKiStO ND; § 10 Abs 2 EvKiStO ND; § 1 EvKiStO ND; Art 140 GG; Art 137 Abs 3 WRV
    Ehegatte; Eheleute; Ehepartner; Einkommen; glaubensverschiedene Ehegatten; Glaubensverschiedenheit; Kirche; Kirchenmitglied; Kirchensteuer; Kirchgeld; Lebensführungsaufwand; Pauschalierung; Religionsgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 1447
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.02.1977 - VII C 48.73

    Kirchgeld - Steuerberechtigte Kirche - Glaubensverschiedene Ehe - Besteuerung des

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.07.2001 - 6 A 40/01
    Die Besteuerung auch solcher Kirchenmitglieder, die ohne eigenes oder mit nur geringem Einkommen von ihrem einer steuererhebenden Kirche nicht angehörenden Ehegatten unterhalten werden, ist sowohl vom Bundesverfassungsgericht (Beschl. vom 14.12.1965, BVerfGE 19, 268; Beschl. vom 23.10.1986, BVerfGE 73, 388 m.w.N.) als auch vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. vom 18.02.1977, BVerwGE 52, 104; Urt. vom 12.04.1991, NVwZ 1992, 66 m.w.N.) wiederholt für verfassungsmäßig gehalten worden.

    Das gemeinsame Einkommen bildet innerhalb der durch den Landeskirchensteuerbeschluss vom 20. November 1999 aufgezeigten Grenzen lediglich einen Hilfsmaßstab für den als solchen nur mit erheblichen Schwierigkeiten messbaren Lebensführungsaufwand (BVerwG, Urt. vom 18.02.1977, BVerwGE 52, 104 m.w.N.).

    Die Pauschalierung der Kirchgeldtabelle und die Spannweite der Einkommensstufen tragen darüber hinaus auch dem Umstand Rechnung, dass der Lebensführungsaufwand außer vom gemeinsamen Einkommen durch zahlreiche weitere Faktoren, die sich bei der steuerlichen Veranlagung nicht oder nur geringfügig auswirken (z.B. außergewöhnliche Belastungen), beeinflusst sein kann (BVerwG, Urt. vom 18.02.1977, BVerwGE 52, 104; OVG Lüneburg, Urt. vom 27.09.1982, 8 OVG A 34/82; FG Bad,.-Württ., Urt. vom 26.05.2000, 9 K 436/99 m.w.N.).

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.07.2001 - 6 A 40/01
    nicht eine Rückbewirkung einer kirchensteuerrechtlichen Rechtsfolge, sondern lediglich die Neubestimmung einer bisher noch nicht eingetretenen Kirchensteuerverpflichtung darstellt (BVerfG, Beschl. vom 14.05.1986, NJW 1987, 1749/1752).

    Ab diesem Zeitpunkt mussten die Betroffenen mit der Bekanntmachung und dem Inkrafttreten der Neuregelung rechnen (vgl. hierzu: BVerfG, Beschl. vom 14.05.1986, NJW 1987, 1749/1754).

  • BVerfG, 23.10.1986 - 2 BvL 7/84

    Kirchgeld

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.07.2001 - 6 A 40/01
    Die Besteuerung auch solcher Kirchenmitglieder, die ohne eigenes oder mit nur geringem Einkommen von ihrem einer steuererhebenden Kirche nicht angehörenden Ehegatten unterhalten werden, ist sowohl vom Bundesverfassungsgericht (Beschl. vom 14.12.1965, BVerfGE 19, 268; Beschl. vom 23.10.1986, BVerfGE 73, 388 m.w.N.) als auch vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. vom 18.02.1977, BVerwGE 52, 104; Urt. vom 12.04.1991, NVwZ 1992, 66 m.w.N.) wiederholt für verfassungsmäßig gehalten worden.

    Mit diesen Regelungen bewegt sich die Beklagte innerhalb der Grenzen der den Religionsgesellschaften gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV zukommenden Gestaltungsmöglichkeit bei der Festlegung von Art und Höhe der Kirchensteuern (vgl. hierzu: BVerfG, Beschl. vom 23.10.1986, BVerfGE 73, 388; BVerwG, Urt. vom 11.11.1988, NJW 1989, 1747).

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 606/60

    Kirchenlohnsteuer II

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.07.2001 - 6 A 40/01
    Die Besteuerung auch solcher Kirchenmitglieder, die ohne eigenes oder mit nur geringem Einkommen von ihrem einer steuererhebenden Kirche nicht angehörenden Ehegatten unterhalten werden, ist sowohl vom Bundesverfassungsgericht (Beschl. vom 14.12.1965, BVerfGE 19, 268; Beschl. vom 23.10.1986, BVerfGE 73, 388 m.w.N.) als auch vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. vom 18.02.1977, BVerwGE 52, 104; Urt. vom 12.04.1991, NVwZ 1992, 66 m.w.N.) wiederholt für verfassungsmäßig gehalten worden.
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.07.2001 - 6 A 40/01
    Ein solches Einwirken auf einen zum Teil schon in der Vergangenheit begründeten, aber noch nicht vollständig abgeschlossenen Sachverhalt mit Wirkung für die Zukunft stellt eine sogenannte unechte Rückwirkung dar (BVerfG, Beschl. vom 09.03.1971, BVerfGE 30, 250/267; Urt. vom 30.09.1987, BVerfGE 76, 256).
  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.07.2001 - 6 A 40/01
    Ein solches Einwirken auf einen zum Teil schon in der Vergangenheit begründeten, aber noch nicht vollständig abgeschlossenen Sachverhalt mit Wirkung für die Zukunft stellt eine sogenannte unechte Rückwirkung dar (BVerfG, Beschl. vom 09.03.1971, BVerfGE 30, 250/267; Urt. vom 30.09.1987, BVerfGE 76, 256).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 624/80

    Bemessung des ehelichen und nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.07.2001 - 6 A 40/01
    Sie finden außerdem eine Obergrenze bei einem gemeinschaftlichen steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 400.000,-- DM, weil davon ausgegangen werden kann, dass ein diesen Betrag übersteigendes Einkommen nicht mehr im vollen Umfang zur Deckung des laufenden Unterhaltsbedarfs und damit zur Lebensführung verwendet wird (BGH, Urt. vom 04.11.1981, NJW 1982, 1645).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 10.87

    Kirchensteuer - Glaubensverschiedene Ehe - Kirchgeld - Kinderbedingter

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.07.2001 - 6 A 40/01
    Mit diesen Regelungen bewegt sich die Beklagte innerhalb der Grenzen der den Religionsgesellschaften gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV zukommenden Gestaltungsmöglichkeit bei der Festlegung von Art und Höhe der Kirchensteuern (vgl. hierzu: BVerfG, Beschl. vom 23.10.1986, BVerfGE 73, 388; BVerwG, Urt. vom 11.11.1988, NJW 1989, 1747).
  • BFH, 11.10.1995 - II S 13/95

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei entsprechenden persönlichen und

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.07.2001 - 6 A 40/01
    Eine wirtschaftliche Beeinträchtigung des allein verdienenden Klägers zu 1) als Folge der Zahlungspflicht seiner Ehefrau reicht für die von der Klagebefugnis vorausgesetzte Rechtsbetroffenheit nicht aus (vgl. hierzu: BFH, Beschl. vom 11.10.1995, II S 13/95 ; VG Koblenz, Urt. vom 13.07.1995, KirchE 33, 254).
  • VG Göttingen, 30.06.2003 - 4 B 54/03

    Antragsbefugnis; glaubensverschiedene Ehe; Kirchensteuer; Kirchgeld;

    Die rechtlichen Grundlagen für die kirchensteuerrechtliche Heranziehung der Antragstellerin zu 1. halten sich innerhalb der von den genannten Gerichten aufgezeigten Grenzen statthafter Veranlagung zum besonderen Kirchgeld im Sinne des § 10 KiStO (so für einen vergleichbaren Fall auch VG Braunschweig, Urt. vom 17.07.2001 - 6 A 40/01 -, Nds. VBl. 2001, 324).

    Ab diesem Zeitpunkt mussten die Betroffenen mit der Bekanntmachung und dem Inkrafttreten der Neuregelung rechnen (vgl. hierzu: BVerfG, Beschl. vom 14.05.1986, a.a.O.; VG Braunschweig, Urt. vom 17.07.2001, a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 23.07.2004 - 1 K 4952/02

    Kirchensteuer; Glaubensverschiedene Ehe; Besonderes Kirchgeld; Einkommensloser

    Ein solcher Schutz zugunsten des Fortbestehens der bisherigen Gesetzeslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen gegenüber den Interessen einzelner lähmen und das Gemeinwohl gefährden (etwa Beschlüsse des BFH vom 05.03.2001 IX B 90/00, BStBl II 2001, 405; vom 16.12.2003 IX R 46/02, BFH/NV 2004, 412; zur Einführung des besonderen Kirchgeldes i.E. ebenso -Urteile des FG Baden-Württemberg vom 26.05.2000 9 K 131/00 und 20.12.2000 9 K 258/00, n.v. Urteil des VG Braunschweig vom 17.07.2001 6 A 40/01 n.v.).
  • FG Düsseldorf, 23.07.2004 - 1 K 3070/02

    Festsetzung eines besonderen Kirchgeldes bei glaubensverschiedenen

    Ein solcher Schutz zugunsten des Fortbestehens der bisherigen Gesetzeslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen gegenüber den Interessen einzelner lähmen und das Gemeinwohl gefährden (etwa Beschlüsse des BFH vom 05.03.2001 IX B 90/00, BStBl II 2001, 405; vom 16.12.2003 IX R 46/02, BFH/NV 2004, 412; zur Einführung des besonderen Kirchgeldes i.E. ebenso - Urteile des FG Baden-Württemberg vom 26.05.2000 9 K 131/00 und 20.12.2000 9 K 258/00, n.v. Urteil des VG Braunschweig vom 17.07.2001 6 A 40/01 n.v.).
  • VG Lüneburg, 20.09.2007 - 2 A 560/06

    Berechnung; Einnahme; Festsetzung; Halbeinkünfteverfahren; Kappung;

    Dass die Umsetzung der kirchlichen Steuerhoheit durch von der Landessynode zu beschließende Landeskirchensteuerbeschlüsse nicht nur von der kirchlichen, sondern auch von der staatlichen Kirchensteuergesetzgebung gedeckt sind, entspricht der ständigen Rechtsprechung der niedersächsischen Verwaltungsgerichte (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 17.07.2001 - 6 A 40/01 -, NVwZ 2001 S. 1447 f; VG Osnabrück, Beschluss vom 11.06.2003 -1 B 4/03 -, zitiert nach juris; VG Göttingen, Beschluss vom 30.06.2003 - 4 B 54/03 -, zitiert nach juris).
  • VG Osnabrück, 19.07.2001 - 6 B 14/01

    Übernahme der Kosten für eine ambulante Autismus-Therapie; Gewährung von

    Nachdem auch die G. -Krankenkasse, bei der der Antragsteller familienversichert ist, unter dem 23. Januar 2001 den Antrag auf Übernahme der Kosten für die streitge ambulante Autismus-Therapie abgelehnt hatte, hat der Antragsteller unter dem Aktenzeichen 6 A 40/01 rechtzeitig Klage erhoben, über die noch nicht entschieden ist, und um Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nachgesucht.
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